Für das Institut für Landesgeschichte am Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt erforschen Christian Dietrich und Yves Müller den institutionellen Rassismus in DDR-Sicherheitsbehörden.
MdM: Gibt es bereits erste Forschungshypothesen, welche Faktoren etwaigen institutionellen Rassismus in den DDR-Sicherheitsbehörden begünstigten, verankerten oder reproduzierten?
DIETRICH: Das Forschungsprojekt kreist um die Frage, ob es so etwas wie institutionellen Rassismus in den DDR-Sicherheitsbehörden gab und worin er sich äußerte, in welchen Situationen er sich zeigte. Für die Vermutung, dass es dies gegeben haben könnte, gibt es Anhaltspunkte. Dokumentiert sind einige Auseinandersetzungen mit Vertragsarbeitern, in denen die Deutsche Volkspolizei (DVP) eine wirklich ungute Rolle gespielt hat und sich Vorwürfe ob ihres brutalen Auftretens gefallen lassen musste. Auch die hohen Zahlen von Ausweiskontrollen im Bezirk Halle können ein Indiz dafür sein, dass die Volkspolizei etwas betrieb, was wir heute Racial Profiling nennen würden. Aber zur Vollständigkeit des Bildes gehört, dass man auch Indizien für die Gegenthese sehen kann – man also eine ganze Reihe von Rassisten in der DDR findet, aber keinen institutionellen, also strukturell verankerten Rassismus bei der DVP oder der Staatssicherheit. In den Bezirksbehörden der Volkspolizei wurden etwa 1971/72 Arbeitsgruppen gebildet, die sich auf Vorfälle mit Ausländern konzentrierten, damit die Ermittlungen gebündelt von denen geführt werden, die auch entsprechend geschult sind. Die Sache ist also komplex und wir versuchen, uns ihr durch eine Beschäftigung mit möglichst vielen Teilbereichen zu nähern.
MÜLLER: Unser Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, an die zahlreichen Forschungsarbeiten zu Fremdheitserfahrungen von migrantisierten Menschen in der DDR und zum alltäglichen Rassismus innerhalb der sozialistischen Gesellschaft anzuknüpfen. Zugleich hat sich in den letzten Jahren eine zeithistorisch orientierte Rassismus- und Migrationsforschung entwickelt, die die geschichtlichen Dimensionen und langen Linien des Rassismus in Deutschland nach 1945 nachzuzeichnen versucht. In Bezug auf den institutionellen Rassismus stehen wir aber noch am Anfang. Uns fehlen die theoretischen Ansätze und erprobten Instrumente. Tatsächlich besteht aus meiner Sicht die Schwierigkeit insbesondere darin, institutionellen Rassismus messbar zu machen und von dem Rassismus in Institutionen zu unterscheiden. In meiner Forschung befasse ich mich daher mit der Erziehung und Ausbildung von Volkspolizisten. Einige der grundlegenden Fragen meines Projekts lauten: Welche Bedeutung hatten „Ausländer“ und die Vermittlung des Ausländerrechts in der Ausbildung? Welche Formen von institutionellem Rassismus wurden vermittelt? Welche Funktion hatte die „internationale Solidarität“? Welche Arten der Kontrolle von Migrant:innen sind als rassistisch anzusehen?
Beleuchtet das Projekt auch das Verhältnis von propagandistisch verordnetem „Anti-Rassismus“ der DDR einerseits und gesellschaftlicher Wirklichkeit andererseits?
MÜLLER: Wir sollten uns anschauen, was „Anti-Rassismus“ in der DDR hieß, wie der Begriff durch das Regime gefüllt wurde und was die Bevölkerung darunter verstand. „Rassismus“ wurde offiziell stets externalisiert und im westlichen „Imperialismus“ verortet. In den Kampagnen für Angela Davis und die US-Bürgerrechtsbewegung oder für den Kampf des ANC gegen das südafrikanische Apartheid-Regime, die in der Bevölkerung durchaus breiten Anklang fanden, kam der anti-rassistische Anspruch zur Geltung. Auch bei der DVP übte man „internationale Solidarität“, etwa durch die „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“, die streng choreographierte Freundschaftsbesuche in den sowjetischen Garnisonen organisierte, aber auch durch Blutspenden für den vietnamesischen ‚Befreiungskampf‘ oder medizinische Hilfe für Verwundete aus Namibia. Dies war natürlich keineswegs so selbst- und bedingungslos, wie stets propagiert wurde.
DIETRICH: Interessant sind natürlich besonders jene Fälle, in denen Propaganda und Alltagserfahrungen nicht deckungsgleich waren und die Differenz so offenkundig war, dass sie thematisiert wurde und sich staatliche Stellen zum Handeln gezwungen sahen. Klingt banal, ist aber wichtig: Was passierte eigentlich, wenn Vertragsarbeiter sich gegen die Arbeitsbedingungen stellten oder mehr Klassenbewusstsein zeigten als ihre Ausbilder und Vorgesetzten, die das in den immergleichen Stanzen vortrugen, aber nicht ernstnahmen? Resultierte daraus ein Konflikt, der dann mit der Kriminalisierung des ausländischen Arbeiters als Störenfried und Aufwiegler endete, oder gab es andere Lösungsstrategien als die Kriminalisierung und Disziplinierung?
Das Projekt „Institutioneller Rassismus in den Sicherheitsbehörden der DDR am Beispiel der Bezirke Magdeburg und Halle, 1949 – 1989/90“ (kurz: IRiS) untersucht erstmalig historische Formen des Rassismus in Sicherheitsbehörden. In zwei Teilprojekten werden die DDR-Sicherheitsbehörden in den Blick genommen. Eine erste Fallstudie konzentriert sich auf die kriminalistische Ausbildung und polizeiliche Erziehung in der Deutschen Volkspolizei, insbesondere an der Offiziersschule des DDR-Ministeriums des Innern in Aschersleben sowie an der Schule für Abschnittsbevollmächtigte in Wolfen. In einem zweiten Forschungsschwerpunkt wird der Beobachtung von Vertragsarbeitenden in den Industriebetrieben sowie von ausländischen Studierenden an den Hochschulstandorten in den Bezirken Halle und Magdeburg durch das Ministerium für Staatssicherheit nachgegangen.
Das IRiS-Projekt, gefördert für drei Jahre (2023 bis 2025) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ist beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt angesiedelt. Die Ergebnisse werden in u.a. in Form von Veranstaltungen und Publikationen diskutiert. Eine internationale Tagung ist für das erste Halbjahr 2025 geplant.
Die Mehrheit der Vertragsarbeiter*innen und Gaststudierenden kam aus „befreundeten Bruderstaaten“ in die DDR. Welches Narrativ nutzte dann das MfS, wenn es um die Frage ging, was diese Menschen „anstellen“ oder wie sie für die DDR „gefährlich“ werden könnten?
DIETRICH: Ich glaube, das Wort Narrativ passt hier nicht. Karl Eduard von Schnitzler hatte sicher ein Narrativ, aber die Staatssicherheit brauchte vermutlich keines. Warum? Ihr Augenmerk galt der Herstellung von Erwartungen. Wer kommt, wie verhalten sich die Leute hier, könnte es Probleme geben? Die Staatssicherheit hatte einen Auftrag. Der politisch durchaus gewünschte Aufenthalt von ausländischen Werktätigen und Studierenden in der DDR sollte problem- und reibungslos ablaufen und da die Staatssicherheit – euphemistisch gesprochen – einen eher weiten Problembegriff hatte, konnte nahezu alles zum Problem werden: Laute Feiern, Besuche im Wohnheim, schlechte Lernleistungen in der Ausbildung, aber auch rassistische Nachbarn, die durch diskriminierendes Verhalten den Aufenthalt gefährdeten. Aber Ihre Frage zielte vielleicht auch darauf ab, wann jemand aus Sicht der Staatssicherheit gefährlich wurde?
Wurde bei der Beobachtung von Vertragsarbeiter*innen und Gaststudierenden ein Schwerpunkt seitens des MfS auf bestimmte Herkunftsstaaten, Industriezweige oder Studiengänge gelegt?
DIETRICH: Anlassbezogen war das so. Zu verschiedenen Zeiten wurde verschiedenen Herkünften unterschiedliche Beachtung geschenkt. Mit der Verhängung des Kriegsrechts in Polen 1981 wurden beispielsweise auch polnische Arbeiter*innen in der DDR stärker observiert oder nach Houari Boumediennes Tod wurde die Stimmung unter den algerischen Werktätigen in der DDR beobachtet. Passiert etwas Ungewöhnliches, worauf muss man sich einstellen? Könnte es Unruhe geben? Diese Fragen trieben die Staatssicherheit um und die Blockkonfrontation hatte entscheidenden Einfluss darauf, was als ungewöhnlich und riskant wahrgenommen wurde. An einem Beispiel kann ich das illustrieren: Um an Devisen zu kommen, wurde Anfang der 1980er Jahre das kommerzielle Studium eingeführt. Wer die notwendigen Abschlüsse vorweisen konnte und in der Lage war, in US-Dollar zu bezahlen, erhielt einen Studienplatz in der DDR. Das brachte zwar Geld, war aber nicht ohne Risiko, erleichterte es doch aus Sicht des MfS das Einschleusen von Agenten in die DDR. Da das sogenannte Kommerzstudium vermehrt von libyschen und syrischen Staatsbürgern wahrgenommen wurde, war man in Phasen internationaler Spannungen alarmiert. Im April 1984 wurde beispielsweise bei einer Demonstration von Gaddafi-Gegnern vor der libyschen Botschaft in London auf die Demonstrierenden geschossen und eine junge Polizistin tödlich getroffen. Im MfS befürchtete man, dass es auch in der DDR Demonstrationen geben und das Ansehen der DDR Schaden nehmen könnte. Natürlich sah man die Wahrscheinlichkeit dafür, dass libysche Staatsbürger demonstrieren würden für größer an, als dass sich andere Personen in diesem Konflikt zu Wort melden würden – insofern spielte Herkunft hier eine zentrale Rolle in der Sicherheitslogik.
Äußerte sich Ihren bisherigen Erkenntnissen zufolge institutioneller Rassismus im Ausbildungsplan für Volkspolizisten?
MÜLLER: Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass die Anwesenheit von Migrant:innen in der DDR insgesamt eine untergeordnete Rolle spielte und eine systematische Thematisierung dahingehend nicht Teil der Ausbildung der DVP war. Hingewiesen wurde jedoch immer wieder auf besondere Personengruppen, mit denen aufgrund ihres Status verschieden umgegangen wurde. Dies traf vor allem auf Angehörige der westalliierten Streitkräfte und der Sowjetischen Armee zu, aber auch auf Diplomaten. Ebenso fanden die zahlenmäßig eher kleinen Gruppen von politischen Verfolgten, die in der DDR Asyl beantragten, immer wieder Erwähnung. Diese Exilant:innen wurden einerseits als „erwünschte Ausländer“ angesehen, standen andererseits aber unter besonderer Kontrolle der Sicherheitsorgane. Da auch das „Pass- und Meldewesen“ dem DDR-Innenministerium unterstand, spielten Aspekte des Aufenthaltsrechts eine Rolle. Migrant:innen wurden in einer „Ausländerkartei“, die im jeweiligen Volkspolizei-Kreisamt (VPKA) angelegt wurde, erfasst. Wie sich dies bei Kontrollen durch VP-Streifen auf der Straße oder im Bahnhof auswirkte, ist noch nicht ganz klar. Fest stand jedoch, dass „Ausländer“ durch die Volkspolizei anders behandelt wurden als DDR-Bürger. Deswegen erscheint es mir wichtig, zunächst einmal das restriktive Staatsbürgerschaftsrecht und die rechtliche Ungleichbehandlung von „Ausländern“ durch DDR-Recht nachzuvollziehen.
Wie wurde institutioneller Rassismus der Polizei- und Sicherheitsbehörden von der DDR-Bevölkerung wahrgenommen? Gab es in Teilen der Bevölkerung wenn nicht „Widerstand“, dann aber vielleicht Gegenstimmen?
DIETRICH: In den 1980er Jahren gab es einige kirchliche Initiativen, die sich gegen Ausländerfeindlichkeit stellten und für ausländische Werktätige Anlaufstellen sein wollten, also wirkliches Zusammenkommen jenseits der formelhaften Solidaritätsbekundung. Eine ernsthafte gesellschaftliche Diskussion zu Alltag und Leben der ausländischen Werktätigen in der DDR gab es in der Wendezeit. Kritik am DDR-Ausländerrecht wurde in den letzten Monaten der DDR aber auch dort laut, wo man es eher nicht vermutet: In der Polizei selbst, genauer gesagt in der Fachzeitschrift Die Volkspolizei: Die Zeitschrift kritisierte etwa die mangelnde Rechtssicherheit für Nicht-DDR-Bürger und die fehlende Kontrolle der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Betrieben durch die DVP. Staatssicherheit und Volkspolizei hatten den Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Vertragsarbeitern „abzusichern“. Das zeigte einerseits repressive Züge, beispielsweise bei Wohnheimkontrollen oder Konflikten, die aus dem spürbaren Konformitätsdruck resultierten, andererseits war den Sicherheitsorganen daran gelegen, Konflikte mit der lokalen Bevölkerung zu befrieden. Aber was, wenn die Konflikte nicht einigermaßen nachvollziehbare Ursachen hatten, sondern aus rassistischen, oder im Duktus der MfS-Berichte aus ‚ausländerfeindlichen Einstellungen‘ resultierten? Wenn Neubauwohnungen DDR-Bürger:innen versprochen waren und dann kurzfristig Vertragsarbeiter:innen einzogen, zeigte das MfS durchaus Verständnis für den Unmut der DDR-Bürger. Aber gegen Rassisten, von deren Existenz man wusste, musste man aktiv werden: nicht unbedingt strafrechtlich, aber über die Berichterstattung in Betriebszeitungen oder über Informanten, die sich in Diskussionen zu Wort melden sollten und im Falle „feindlich-negativer Jugendlicher“ auch über die FDJ.
Titelseite einer Ausgabe der Zeitschrift Die Volkspolizei:
„Die Zeitschrift kritisierte die mangelnde Rechtssicherheit für Nicht-DDR-Bürger und die fehlende Kontrolle der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Betrieben durch die DVP.“
Inwiefern sind die beiden untersuchten Bezirke Magdeburg und Halle beispielhaft für die DDR insgesamt?
DIETRICH: Einen typischen DDR-Bezirk gab es nicht. Jeder Bezirk hatte seine sozial- und infrastrukturellen Besonderheiten. Aber der ‚Chemiearbeiterbezirk‘ Halle und der in der Fläche eher agrarisch geprägte Bezirk Magdeburg mit seinen bedeutenden Schwermaschinenkombinaten und der langen innerdeutschen Grenze sowie den Transitverkehrswegen nach Westberlin bieten sich natürlich für einen Vergleich an. Da die DDR-Sicherheitsbehörden stark zentralistisch organisiert waren, sind die Strukturen von Volkspolizei und Staatssicherheit in allen Bezirken sehr ähnlich. Das heißt aber auch: Wenn algerische Vertragsarbeiter im Bezirk Cottbus streikten, war man auch in Halle und Magdeburg in Sorge. Wir fokussieren also auf die Bezirke Halle und Magdeburg, aber wir können uns nicht ausschließlich auf sie konzentrieren. Wie heißt es bei Peter Hacks: Mein Dörfchen, das heißt DDR und hier kennt jeder jeden.
MÜLLER: In der Ausbildung der DVP spielen zunächst die VP-Schulen eine zentrale Rolle, die in jedem Bezirk aufgebaut wurden. Darüber hinaus gab es Spezialschulen für besondere Bereiche wie Kriminalistik, Transportpolizei, Diensthundewesen, Bereitschaftspolizei und so weiter. In meinem Teilprojekt schaue ich mir besonders die Offiziersschule des MdI in Aschersleben an, an der man ein Studium absolvieren konnte. Auch im weiteren Verlauf gab es Einweisungen der Volkspolizisten auf Ebene der VP-Kreisämter, die die neuesten Direktiven und Anweisungen des Innenministers behandelten. Der zentralistische Aufbau der Volkspolizei bedingte, dass zunächst einmal grundsätzlich gleiche Voraussetzungen für die Ausbildung und den weiteren Dienstbetrieb galten. Trotzdem gab es Unterschiede, die in der Vorgeschichte und der Bevölkerungsstruktur der Bezirke ebenso wie im jeweiligen Führungspersonal der Volkspolizei begründet liegen.
Gibt es überregionale Perspektiven, an die Ihre Forschungsvorhaben anknüpfen?
MÜLLER: Aus meiner Sicht fehlt bisher eine dezidiert deutsch-deutsche Perspektive auf die Frage des institutionellen Rassismus in den Polizeien in der DDR und der Bundesrepublik. Hier wäre auch anzuknüpfen an die seit einiger Zeit in Deutschland aktivere Kritische Polizeiforschung. Die ist zwar eher soziologisch und gegenwartsbezogen ausgerichtet, liefert aber auch viel Stoff für zeithistorische Fragestellungen, wie nach nationalen Kontinuitäten und staatenübergreifenden Parallelen des Polizierens und des polizeilichen Blicks auf den „Fremden“. Dabei greifen wir auch Betroffenen-Perspektiven auf, die in den letzten Jahren in einigen zivilgesellschaftlich-wissenschaftlichen Oral-History-Projekten verstärkt eine Stimme erhalten. Es wäre ein Erkenntnisgewinn, wenn unser Projekt dazu beitragen kann, die Rassismus- und Fremdheitserfahrungen migrantisierter Menschen in der DDR vor 1989/90 und in der Transformationszeit der 1990er Jahre stärker zu korrelieren mit dem institutionellen Handeln der staatlichen Organe. Das Projekt soll natürlich auch einige Fragen aufwerfen: Zum Beispiel der Umgang von „Ausländern“ im DDR-Strafvollzug oder die Frage, wie Ausweisungen, also Abschiebungen, vonstattengingen. Welche Parallelen und Unterschiede gab es zu anderen staatssozialistischen Regimen? Wie unterschied sich das DDR-Abschieberegime von der gleichzeitigen Praxis in der alten Bundesrepublik?
Haben Sie herzlichen Dank für das Gespräch!
Die Fragen stellten David Leuenberger und Frank Kaltofen.
Dr. Christian Dietrich ist Privatdozent an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abteilung „Institut für Landesgeschichte“, in Halle (Saale).
Yves Müller ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Abteilung „Institut für Landesgeschichte“, in Halle (Saale). Er hat an der Universität Hamburg promoviert und ist u.a. Mitbegründer des Zeithistorischen Arbeitskreises Extreme Rechte (ZAER).
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